Verfasst am: 07.06.2007, 11:29 Titel: Versicherungsfachchinesisch-Bitte um Übersetzung
Hallo,
hab heute von der gegnerischen Versicherung Post bekommen. Da stand u.a.:"... Unter Zugrundelegung der Betriebsgefahr beider Fahrzeuge ist eine Schadenteilung sachgerecht."
Kann mir das mal bitte jemand so erklären , das ichs verstehe.Danke.
Nelathom(der bis jetzt noch keinerlei Erfahrungen mit Kfz-Versicherungen sammeln können mußte)
Ganz einfach:
Kraftfahrzeuge bringen ein größeres Gefährdungspotential mit sich als andere Verkehrsteilnehmer. Dieses erhöhte Gefährdungspotential wird Betriebsgefahr genannt.
Als Folge dieser Betriebsgefahr haftet der Halter bzw. Führer eines Kraftfahrzeuges grundsätzlich für alle im Betrieb entstandenen Schäden. Nur wenn der eingetretene Schaden durch einen erheblichen Regelverstoß anderer Verkehrsteilnehmer verursacht wurde, wird die Haftung des Kfz-Führers verringert oder kann sogar auf Null zurückgehen.
Ergebnis dieser Rechtslage:
Wenn zwei Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr kollidieren, trägt jeder zunächst einmal 50% des Schadens.
Nur wenn einer der beiden z.B. nachweisbar eine rote Ampel überfahren hat, verschiebt sich die Haftung auf bis zu 100% zu Lasten des "Rotlichtsünders".
Es kann aber sein, dass auch der andere ein wenig zu schnell oder unachtsam gefahren ist und bei besonnener Fahrweise den Unfall seinerseits hätte verhindern oder die Unfallfolgen hätte verringern können. Dann trägt der "Rotlichtsünder" nicht 100% des Schadens, sondern es findet eine Schadenteilung statt, die irgendwo bei 50/50 (Betriebsgefahr) anfängt und bei 100/0 oder auch 0/100 enden kann.
Ist doch einfach, oder ?
Gundo
Es ist leider immer häufiger so, daß selbst in, für normal sterbliche, klarer Unfallsituation versucht wird, einen Teil der Schadenssumme los zuwerden, also dem Unfallgegner zuschiebt. Da man die Entscheidung der Versicherung aber nicht annehmen muß, ist es von Vorteil, wenn man über ne Verkehrsrechtschutz verfügt und diese im Streitfall bemüht, soweit man sich seiner Sache gewiss ist. da tauchen sogar schonmal Zeugenaussagen, obwohl niemand in der Nähe war, alles schon gehabt.
Vielen Dank für die Aufklärung, es ist leider was ich schon befürchtet hatte. Allerdings ist das letzte Wort noch nicht gesprochen, da das Zitat aus dem Schreiben der gegnerischen Versicherung stammt, und ich von meiner noch keine neuen Infos habe.
Nelathom
Anmeldungsdatum: 19.02.2007 Beiträge: 31 Modell: MCV Laureate 1,6 MPI, Fairway, silbergrau Metalic; zuhause auf der Insel Usedom
Verfasst am: 16.06.2007, 23:20 Titel:
na dann hoffe auf deine versicherung es ist nämlich für beide vorteilhaft wenn geteilt wird. (Schadensfreiheitsrabatt bei zwei personen futsch nicht nur bei einer...)
Bin grad aus Berlin nach Hause gekommen und auf dem Küchentisch lag ein Verrechnungsscheck der gegn.Versicherung über 568,29€. Besser als nix. Mal sehen, was von meiner Vers. noch kommt.
Gruß
Nelathom
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