Hat sich am Gesetzgeber etwas geändert oder sind neuerdings Bodenbeleuchtungen erlaubt?
Habe in den letzten Wochen mehrere Fahrzeuge gesehen welche eine Bodenbeleuchtung hatten.
Vorhin auf dem Heimweg genauso, da kam mir ein aufgemotzter BMW mit einer hellen blauen Bodenbeleuchtung, Reifenbeleuchtung und bleuchtete Motorhaube entgegen.
Nicht das ich was dagegen habe, ich finde sowas an manchen Autos sehr schick und in Amerika gibt es ja auch Illegale Rennen wo unter anderem die Beleuchtung und das Aussehen mit bewertet wird.
Vor dem Bescheuerten "thefastandthefurios" Film hat sich keiner für so nen Mist interessiert, auch wenns das bei Motorrädern schon lange gab.
Das würde ich nicht so sagen. Mein Schwager lebt seit 20 Jahren in den USA (LA) und sagt das es solche aufgemöbelten KistenRennen schon seit Mitte der 90er gibt, und das wäre ein paar jährchen vor dem Film ;).
Aber darum geht es ja nicht in meiner Frage, diese wurde ja bereits beantwortet und damit weiss ich das ich nichts verpasst habe bez. einer Änderung in der Freigabe solcher Leuchten.
Anmeldungsdatum: 15.05.2007 Beiträge: 159 Modell: MCV Laurèate 1,6 MPI Feuerrot Seitenairbags+Ablagegalerie Trennnetz (seit 13.06.07) Berlin City West
Verfasst am: 24.11.2007, 17:17 Titel: Lampen im Unterboden
Nur für Showcars und Werbezwecke an stehenden Fahrzeugen.
Gilt auch für Beleuchtungen innerhalb des Fahrzeuges!!!!
Alles andere wie bunte Standlichtbirnen,Wischerdüsenbeleuchtung, neuer Dings auch LED Blinkerbirnen,usw alles nicht zulässig im Strassenverkehr.
Und alles andere was erlaubt ist muss eine E Prüfzeichen haben sonst geht auch das nicht.
Unterbodenbeleuchtung ist nicht verboten anzubauen, es ist aber verboten sie im Straßenverkehr zu benutzen. Heißt auf Messen oder sonstigen veranstaltungen darf man es anmachen, auf öffentlichen Straßen muß es aus sein und der Schalter muß gesichert sein, also 0815 Kipp- oder Wippschalter isnich. Als Einstiegsbeleuchtung ist es erlaubt, da es nur bei offener Tür, ergo stehendem Fahrzeug (Idioten ausgenommen), leuchtet, das gilt auch für den Innenraum. Ne lecker farbige Kaltlichtdiode als Fußraumbeleuchtung is so erlaubt, und der TÜV- Prüfer hat gharnix zu sagen, so lange die Teile zugelassen sind.
Hää! Wozu den`ne Bodenbeleuchtung, das der Polizist sieht wer oder was ihn überfahren hat??? Also irgendwie gibt`s schon viel Schwachsinniges Zeug zu kaufen!
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