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SF-Klasse an Lebenspartner übertragen möglich?

 
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Rablotzt
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Anmeldungsdatum: 04.07.2007
Beiträge: 120
Modell: MCV 1.6 16V

BeitragVerfasst am: 26.09.2007, 23:36    Titel: SF-Klasse an Lebenspartner übertragen möglich? Antworten mit Zitat

Hallo,

Jetzt kam doch einiges durcheinander, weil mein MCV früher kommt als gedacht, was mich natürlich richtig freut.

Bisher fahre/fuhr ich einen Golf.

Frage, ist es absurd folgendes zu glauben dass es funktioniert:

Meine Freundin, seit über 7 Jahren kein Auto in der Versicherung, aber Führerschein usw., zieht Ende des Jahres zu mir.
Wir wohnen dann als Paar unter gleicher Adresse. Also eine Lebensgemeinschaft.

Jetzt kommt der MCV und ich versichere ihn zusätzlich mit dem Golf, in der SF-Klasse des Golfs.

Wenn meine Freundin hier ihren eingetragenen Wohnsitz hat, möchte ich ihr den Golf (als Notlösung, bis ihr Auto da ist) übertragen/überlassen/schenken, wie auch immer.

Überträgt sich dann mit dem Golf innerhalb der (neuen) Lebensgemeinschaft auch meine SF-Klasse? Also dann auch auf das eigentliche spätere Auto von ihr?

Ich rufe zwar morgen sowieso bei meiner Versicherung an, würde aber sehr gerne auch eine neutrale Meinung hören..

Falls jemand eine Ahnung hat, wäre ich sehr dankbar.

Schöne Grüße
Rablotzt,
der gerade ein Problem damit hat, alles zu verdauen.. :-)
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Renneur
Veteran
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Anmeldungsdatum: 15.06.2007
Beiträge: 152

BeitragVerfasst am: 27.09.2007, 12:29    Titel: Antworten mit Zitat

Du könntest schon deine SF-Klasse mit dem Golf auf deine Freundin übertragen - aber dann müsstest du - je nach Versicherung - ganz neu, also bei SF 1/2 oder 1 oder 2 anfangen. Die SF-Klasse lässt sich nur herumschieben, nicht kopieren, also verdoppeln!

Es gibt Versicherungen, die eine günstige Zweitwagenregelung haben (zB deutsche allgemeine), da kannst du dann entscheiden, welcher Wagen Erstwagen (also mit der günstigen SF) und welcher Zweitwagen (also mit SF 2 = 85%) sein soll!

Meistens ist es dann besser, den neuen Wagen (oder den teureren) als Erstwagen zu versichern, weil das dann natürlich sowieso billiger ist und zweitens auch eine ggf Vollkaskoversicherung die günstigere Einstufung bekommt!

Gruß
Der Renneur!
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Quickshift
Daciast
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Anmeldungsdatum: 07.05.2007
Beiträge: 2673
Modell: Laura MCV 16V Marineblau

BeitragVerfasst am: 27.09.2007, 12:40    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt Versicherungen, die auf den ersten Blick eine sehr günstige Zweitwagenregelung haben. Man sollte sich einen Blankovertrag geben lassen, und diesen einem Fachmann vorlegen. Da sind Klauseln drin, die man als Laie gar nicht rafft. Das kann im Schadensfall so teuer werden, das man auf Jahre nicht mehr mit dem Hintern hoch kommt.
Also Vorsicht !
Gruß Uwe!
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Passa
Abenteurer
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Anmeldungsdatum: 24.08.2007
Beiträge: 95
Modell: MCV 1.5dci Ambiance Feuer-rot aus Vettweiß

BeitragVerfasst am: 27.09.2007, 14:15    Titel: Antworten mit Zitat

Deine Freundin kann aber auch nur soviele Prozente von Dir bekommen wie Sie selber den Führerschein hat.

Also mal grob erklärt, wenn Sie grade mal 5 Jahre den Führerschein hat, dann kann Sie nicht deine evtl. 30% übernehmen.

Ich konnte die Prozente von meinem Vater auch nur zum Teil übernehmen, da ich seit ungefähr 12 Jahren den Führerschein hatte und somit rein rechnerisch nicht auf die 35% von meinem Vater kam. also hab ich jetzt glaub ich 40%.
Ich selber hatte meine 45% meiner Frau überschrieben weil diese einen Wagen über sich versichern wollte weil Sie im Öffentlichen Dienst gearbeitet hat und dieses auch noch mal 80€ im Jahr gespart hat.

Gruß

Passa

PS: hoffentlich hat das jetzt jemand verstanden.
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Rablotzt
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Anmeldungsdatum: 04.07.2007
Beiträge: 120
Modell: MCV 1.6 16V

BeitragVerfasst am: 04.10.2007, 09:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

vielen Dank für Eure Antworten, die (leider) allesamt richtig sind.

Nachdem mein Versicherungsvertreter recht trocken in´s Telefon lachte, hat er mich aufgeklärt, dass die SF-Klasse personengebunden - also nicht duplizierbar ist - Schade :-)

Aber irgendwie müssen die Versicherungen ja ihre Glasfassaden finanzieren :-)

Als wir dann allerdings den eigentlich ersten Schritt machten und nachschauten, stellte sich heraus, dass die SF-Klasse meiner Freundin noch gültig ist, also die 7 Jahre noch nicht rum sind.

Somit ist jeder auf eigene Faust versichert - das beruhigt mich - denn ich verstehe ja nichtmal die Angebote der Versicherungen :-)

Naja, wie es auch ist, heute Nachmittag hole ich meinen MCV ab - vorausgesetzt es ist alles drin und dran was bestellt wurde :-)

Schöne Grüße
Rablotzt
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Samson
Abenteurer
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Anmeldungsdatum: 27.08.2006
Beiträge: 110

BeitragVerfasst am: 04.10.2007, 15:28    Titel: Antworten mit Zitat

SF Klasse übernehmen ist möglich, allerdings nur bei Eheleuten. Weil meine Frau im öffentlichen Dienst arbeitet hatte ich meinen ersten Roller einen 125er auf ihrem Namen versichert und eine gewisse Schadensfreiheitsklasse eingefahren. Später habe ich mir dann ein Mopped gekauft und auf meinen Namen versichert. Der SF Rabatt meiner Frau wurde auf mich übertragen, das hat die WGV Stuttgart ohne Probleme gemacht.
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