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Reifen, Schlüsselnummern, Zulassungsbescheinigung
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Dark__wings
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Anmeldungsdatum: 04.12.2005
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BeitragVerfasst am: 24.01.2006, 02:23    Titel: Antworten mit Zitat

Sooo,

die Werkstätten sollten endlich mal was Einheitlches sagen. Mein Meister hat gesagt das beider ersten "Wartung" nur Sichtkontrolle (und Eventuell nachfüllen) angesagt ist. Diese Wartung muss gemacht werden sonst verliert man den Garantieanspruch.
Desweiteren hab ich nachgefrgt was es damit auf sich hat das nur noch eine Reifengrösse eingetragen ist. Zitat : Es wird nur noch eine (die kleinste erlaubte ) Reifengrösse eingetragen, alles andere wäre anhand von Schlüsselnummern zu ermitteln. (Hoffentlich wissen ds auch die Sheriffs :lol: )


Gruss Casten :wink:
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odin01454
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Anmeldungsdatum: 08.01.2006
Beiträge: 151
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BeitragVerfasst am: 24.01.2006, 02:28    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin einer dieser Sheriffs, von Schlüsselzahlen habe ich schon gehört, aber noch nicht herausgefunden, wo man diese einsehen kann, werde sie mir mal über die Zulassungsstelle besorgen müssen. Im übrigen interessiert mich nicht welche Schlappen wer fährt, solange die nicht im Radkasten schleifen, oder einen "halben Meter" überstehen :lol:
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Dark__wings
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Anmeldungsdatum: 04.12.2005
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Modell: Dacia MCV 1.6 16V

BeitragVerfasst am: 24.01.2006, 02:33    Titel: Antworten mit Zitat

hi odin , :shock:


da biste aber die sonnige Ausname :lol: . Ich hab schon mal zahlen müssen weil ich 185/65 R 14 anstatt 185/60 R 14 gefahren habe. War ein echt teures Vergnügen :wink: von wegen " Erlöschen der Betriebserlaubnis". Drum will ich sowas heute auch immer gena wissen.


Gruss Carsten :wink:
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odin01454
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Anmeldungsdatum: 08.01.2006
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BeitragVerfasst am: 24.01.2006, 02:38    Titel: Antworten mit Zitat

Aus deiner Sicht verständlich :wink: , aber ich meine es gibt wichtigeres als sich mit solchen Kleinigkeiten aufzuhalten. natürlich gibts auch solche, die sich auf solche Sachen spezialisieren, aber mit denen ist meist sonst nichts weiter anzufangen :cry: Ich werde erst bei Sliks eklig oder bei fahrenden Discos. :roll:
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Dark__wings
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Anmeldungsdatum: 04.12.2005
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Modell: Dacia MCV 1.6 16V

BeitragVerfasst am: 24.01.2006, 02:45    Titel: Antworten mit Zitat

Odin ,



:lol: das alter hab ich schon überschritten :wink: Aber die Erfahrungen hab ich schon hinter mir. Sicher als Kraftfahrer ab ich so meine Meinung und freue mch riesig wen mich Polizisten eines besseren belehren :wink:
Aber das mit den Schlüselnummern bring bitte wirklich mal für uns in Erfahrung.



Gruss Carsten :wink:
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odin01454
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Anmeldungsdatum: 08.01.2006
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BeitragVerfasst am: 24.01.2006, 02:51    Titel: Antworten mit Zitat

geb mir Mühe :P
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odin01454
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Anmeldungsdatum: 08.01.2006
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BeitragVerfasst am: 24.01.2006, 03:37    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist alles, was ich bisher in Erfahrung bringen konnte. Vielleicht hilfts ja weiter

Neuerungen bei der Zulassungsbescheinigung Teil I (bisher Fahrzeugschein)
Auf der Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil I sind die Fahrzeugdaten und die in allen EU-Ländern einheitlich geltenden Kennziffern (Codes) aufgeführt. Sie sollen eine schnelle europaweite Überprüfung der Fahrzeugdaten ermöglichen. Neben der Kontrolle der Fahrzeugdaten soll künftig auch überprüft werden können, ob der Fahrer die für das betreffende Fahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis besitzt.
Die Bedeutung der einzelnen Kennziffern wird auf der Rückseite des Dokuments erläutert. Dieses kann, wie bisher, auf Personalausweisgröße zusammengefaltet werden.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält sämtliche zur Fahrzeugkontrolle erforderlichen Einzeldaten. Sie ist - wie bisher der Fahrzeugschein - bei Fahrten mit dem Fahrzeug mitzuführen.
Künftig wird allerdings nur noch eine zulässige Bereifung eingetragen. Innerhalb des Genehmigungsumfangs können zwar andere Reifen- oder Felgenkombinationen ohne zusätzliche Begutachtung gewählt werden. Welche Kombinationen von Felgen und Reifen allerdings zulässig sind, soll der Betriebserlaubnis entnommen oder beim Fahrzeughersteller erfragt werden. Für nicht genehmigte Teile muss eine Änderungsabnahme durchgeführt und ein Sachverständigengutachten beigebracht werden.
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Dieseljunky
Daciast
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Anmeldungsdatum: 04.12.2005
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BeitragVerfasst am: 24.01.2006, 11:08    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist am gescheitesten die ABE... und am besten ggf noch eine Kopie vom alten Fahrzeugschein mitzuführen...

Übrigens falls ihr neue Papiere bekommen sollt. Die Behörde darf euren alten Fahrzeugbrief zwar entwerten, aber nicht einziehen. Die machen das in letzter Zeit obwohl es verboten ist. Haben sich die Oldtimerfahrer irre drüber aufgeregt.
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Friedhelm
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Anmeldungsdatum: 20.01.2006
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BeitragVerfasst am: 24.01.2006, 12:54    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe so einen neuen Logan mit der Zulassungsbescheinigung Teil 1.
Da stehen nur die 14-Zoll-Räder drin.
Montiert sind aber die 15-Zöller.
Als ich den DACIA-Verkäufer auf das Fahrzeug "ohne Betriebserlaubnis" ansprach, kam der echt ins Rotieren und wußte auch gar nix mehr!!!

Bitte, wie wird das im wahren Leben bei der nächsten Polizeikontrolle oder auch bei der HU aussehen?
Aus Erfahrung weiß ich doch, das die Polizisten ebenso wie der Mensch bei der HU, immer mit dem Schein in der Hand am Fahrzeug lang sind und Reifen, Felgen mit dem Schein verglichen haben! Und nu nich mehr?
Das wird noch einen Spaß geben....

Gruß, Friedhelm
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naked
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Anmeldungsdatum: 02.11.2005
Beiträge: 160

BeitragVerfasst am: 24.01.2006, 16:35    Titel: Antworten mit Zitat

Die Zulassungsbescheinigung Teil I reicht bei der Kontrolle definitiv aus! 8)



Um aber gaaanz sicher zu gehen, hab ich die EG Übereinstimmungsbescheinigung verkleinert kopiert und zur Zulassungsbescheinigung Teil I dazu gelegt. In dieser Bescheinigung sind alle Reifengrößen eingetragen... :wink:
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Gast






BeitragVerfasst am: 24.01.2006, 19:51    Titel: Antworten mit Zitat

Friedhelm hat folgendes geschrieben:
Ich habe so einen neuen Logan mit der Zulassungsbescheinigung Teil 1.
Da stehen nur die 14-Zoll-Räder drin.
Montiert sind aber die 15-Zöller.
Als ich den DACIA-Verkäufer auf das Fahrzeug "ohne Betriebserlaubnis" ansprach, kam der echt ins Rotieren und wußte auch gar nix mehr!!!

Gruß, Friedhelm


Es ist nicht richtig, das wenn Reifen irgendwo nicht eingetragen sind oder auch falsche Reifen montiert wurden, gleich die Betriebserlaubnis inkl. Versicherungsschutz des gesamten Fahrzeuges erlischt. Leider beten das einige "Polimanzen" und Reifenverkäufer daher, es wird dadurch auch nicht richtiger.
Nach der seit 01.01.1994 gültigen Fassung des § 19 Absatz 1 StVO erlischt die Betriebserlaubnis nur, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die 1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird, 2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder 3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird. Keine dieser Voraussetzungen sah das Oberlandesgericht Köln in diesem Fall erfüllt. Auch eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer war nicht ersichtlich. Im übrigen führt nach Auffassung des Gerichts die Benutzung nicht eingetragener Reifen anderer Größen im Regelfall nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Die Verwaltungsbehörde kann in derartigen Fällen jedoch das Beibringen eines Sachverständigengutachtens oder die Vorführung des Fahrzeuges auf Kosten des Fahrzeughalters anordnen, wenn Anlaß zur Annahme besteht, daß in Folge von Veränderungen die Betriebserlaubnis erloschen ist. Die Verhängung des Bußgeldes wegen Erlöschens der Betriebserlaubnis war danach nicht gerechtfertigt.

OLG Köln vom 07.02.1997

Wer mal angehalten wird kann sich auf dieses Urteil berufen, das Aktenzeichen des Urteils läßt sich sicher auftreiben. Lieber Friedhelm, der Logan wird ja auch mit 15 Zoll Reifen ausgeliefert, deine Betriebserlaubnis wird nicht erlöschen. In die neuen EU Fahrzeugpapiere steht ja nur noch die kleinste zulässige Reifengröße drin und wenn der Polizist behauptet, deine montierten Reifen wären falsch, dann muß er es dir auch beweisen. Man braucht also keine Angst zu haben, es wird alles nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wurde.
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Haasi
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Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 86

BeitragVerfasst am: 24.01.2006, 23:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Leute,

Ihr könnt auch ein extra Thema zu Zulassungsbescheinigungen in der "Schreibkram-Ecke" machen, da das wohl doch eine recht umfangreiche Sache ist :wink: .

Gruß der Moderator
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Gast






BeitragVerfasst am: 25.01.2006, 10:18    Titel: Antworten mit Zitat

Haasi hat folgendes geschrieben:
Hallo Leute,

Ihr könnt auch ein extra Thema zu Zulassungsbescheinigungen in der "Schreibkram-Ecke" machen, da das wohl doch eine recht umfangreiche Sache ist :wink: .

Gruß der Moderator


Na Haasi, dann schieb es doch dahin, wenn du schon Moderator bist. :D
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Haasi
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Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 86

BeitragVerfasst am: 25.01.2006, 10:28    Titel: Antworten mit Zitat

So, geteilt und verschoben hoffe das ist recht so.
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Dieseljunky
Daciast
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Anmeldungsdatum: 04.12.2005
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Modell: derzeit Hyundai I30

BeitragVerfasst am: 25.01.2006, 11:17    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn das Fahrzeug nicht besonders auffällig "getuntet" ist, da kontrolliert doch normal kein Polizist die Reifengröße...

Für die meisten sind ohnehin alle Reifen rund und schwarz.
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odin01454
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BeitragVerfasst am: 02.02.2006, 20:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Dark Wings

war heute bei der Zulassung und hab mich mal erkundigt. Die haben mir gesagt, dass es zu Zeit noch keinen Schlüsselzahlenkatalog giebt. Für die Altfahrzeuge (Halterwechsel) sollte man den alten Fahrzeugbrief mitführen, da dort alles drin steht. Bei Neuzulassungen giebt es von der Zulassungsstelle, zumindest bei uns, eine COC-Bescheinigung zu den Papieren dazu, die man mitführen sollte, da dort alles drin steht, was original ans oder ins Fahrzeug gehört. Bei technischen Veränderungen wird so verfahren wie bisher. Das heißt Dekra und dann eintragen lassen.

Gruß Uwe
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Dark__wings
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BeitragVerfasst am: 03.02.2006, 05:25    Titel: Antworten mit Zitat

Das bedeutet :shock: ich brauch diese COC Bescheinigung..... Bei Übergabe wurde mir nur der Fahrzeugschein übergeben, der Brief liegt ja bei der Bank. Muss ich meinen Händler um diese Bescheinigung bitten?



Gruss Carsten :wink:
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naked
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BeitragVerfasst am: 04.02.2006, 08:02    Titel: Antworten mit Zitat

NEIN!

Der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) reicht definitif!
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naked
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Anmeldungsdatum: 02.11.2005
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BeitragVerfasst am: 04.02.2006, 08:21    Titel: Antworten mit Zitat

@ odin01454

Da haben sich ja ein paar DInge eingeschlichen, die so nicht ganz richtig sind... Aber wenn man schon bei der Zulassungsstelle nachfragt... :wink:

Also:

Die EG Übereinstimmungsbescheinigung (COC Bescheinigung) bekommt man vom Händler und nicht von der Zulassungsstelle! Bei Einzelabnahme stellt einem der TÜV (DEKRA) so ein Teil aus und damit geht man dann zur Zulassungsstelle und läßt das Fahrzeug zu.

Dann:

Natürlich gibt es einen Katalog mit Schlüsselzahlen! Wie sonst wollte denn die Zulassungsstelle das Fahrzeug zulassen? :roll: Und die Schlüsselzahlen (also für unseren Logan die "AAA") stehen ja auch im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I).

Und:

Es gibt keinerlei gesetzliche Vorschrift, dass ausser dem Fahrzeugschein (OK, später nach der ersten AU ist die AU Bescheinigung mitzuführen, aber das hat ja bei uns allen noch etwas Zeit) etwas anderes an Papieren mitzuführen ist!

Aber:

Ich hatte die Tage die Gelegenheit, der Polizei meinen Fahrzeugschein aushändigen zu dürfen (mir war so ein dusseliges Reh ins Auto gelaufen - aber das ist eine andere Geschichte). Die Polizistin war richtig happy, zum ersten mal so einen "neuen" Fahrzeugschein in ihren Händen zu halten... :wink: In diesem Fall war es uninteressant, aber bei einer Fahrzeugkontrolle dürfte diese Polizistin wohl überfordert sein, wenn sie erkennt, dass eine andere Bereifung in den Papieren steht, als das Fahrzeug hat. Dass das alles absolut korrekt ist, ist eine andere Frage! Es ist auch Aufgabe der Polizei, herauszufinden, was alles erlaubt ist und somit sind wir Fahrer aus dem Schneider.

Nur:

Jetzt kommt wieder die EG Übereinstimmungsbescheinigung ins Spiel. Wenn ich in so einer Kontrolle da stehe und behaupte, dass alles korrekt ist, beginnt bei der Polizei die Arbeit. Anrufe und Rückversicherungen, unter Umständen Kontakt zur Zulassungsstelle.... Das alles dauert...
Und dauert...
Und genau in dem Moment hilft schon eine verkleinerte Kopie der EG übereinstimmungsbescheinigung, weil dann können die freundlichen Menschen in Uniform sofort lesen, was erlaubt ist und beide Seiten sparen sich viel Zeit und Nerven.

Fazit:

So eine Bescheinigung kann helfen, ist aber nicht erforderlich. Ausserdem frage sich jeder, wie oft er schon kontrolliert worden ist. Ich in meinen fast 30 Jahren und garantiert mehr als 1,5 Mio gefahrenen km bin nur wenige Male mit dem LKW kontrolliert worden, mit dem PKW einmal "halb" und so richtig gar nicht und mit dem Krad noch nie...
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odin01454
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Anmeldungsdatum: 08.01.2006
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Modell: Bretnig

BeitragVerfasst am: 04.02.2006, 21:13    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe hier ja nur bekannt gegeben, was ich von offizieller Seite (Zulassungsstelle) erfahren habe. Ist ja auch durchaus möglich, dass es woanders nicht so gehandhabt wird. Wird für penieble meiner Kollegen jedenfalls lustig werden, wenn sie alles genau überprüfen wollen, denen wünsche ich jetzt schon viel Spaß. :lol: :lol: . Ich mache mir die Arbeit jedenfalls nicht :wink:
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Dark__wings
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Anmeldungsdatum: 04.12.2005
Beiträge: 243
Modell: Dacia MCV 1.6 16V

BeitragVerfasst am: 04.02.2006, 21:52    Titel: Antworten mit Zitat

Odin wird mein Hauspolizist :lol: :lol: :lol:



Gruss Carsten :wink:
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Haasi
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Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 86

BeitragVerfasst am: 04.02.2006, 22:55    Titel: Antworten mit Zitat

odin01454 hat folgendes geschrieben:
Wird für penieble meiner Kollegen jedenfalls lustig werden, wenn sie alles genau überprüfen wollen, denen wünsche ich jetzt schon viel Spaß. :lol: :lol: . Ich mache mir die Arbeit jedenfalls nicht :wink:


Wenn deine Kollegen nur alle so wären wie Du ... ... ... Das wäre schön ... traumhaft. :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
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naked
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Anmeldungsdatum: 02.11.2005
Beiträge: 160

BeitragVerfasst am: 05.02.2006, 07:28    Titel: Antworten mit Zitat

odin01454 hat folgendes geschrieben:
Ich habe hier ja nur bekannt gegeben, was ich von offizieller Seite (Zulassungsstelle) erfahren habe.



Hi odin,

ich hoffe, dass du es nicht als Kritik an dir aufgefasst hast! :? Sollte es keinesfalls sein (wenn überhaupt, dann an der Zulassungsstelle). Ich bin mir übrigens schon im Klaren, dass viele Experten weniger Hintergrundwissen haben, als interessierte Bürger. Ist also nicht als Schelte gedacht gewesen, sondern sollte der Aufklärung dienen.


Uff - ich muss doch vorsorgen. Nicht dass odin eines Tages MICH kontrolliert... :wink:
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odin01454
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Anmeldungsdatum: 08.01.2006
Beiträge: 151
Modell: Bretnig

BeitragVerfasst am: 05.02.2006, 13:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hab ich auch so aufgefasst. Giebt ja überall andere Gepflogenheiten. Ein Kollege hat mir zum Beispiel erzählt, dass in der Zulassungsstelle in Dresden den Leuten eingeredet wird, dass die Leute keinen Nachweis weiter brauchen, da die Beamten ja alle geschult wären und sowieso wüssten, welche Reifen auf welches Fahrzeug gehören :shock: :shock: :shock: . Schön wärs, wenn ich das alles wüsste, dann wäre ich SUPERHIRN :P :P :P
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Dieseljunky
Daciast
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Anmeldungsdatum: 04.12.2005
Beiträge: 1325
Modell: derzeit Hyundai I30

BeitragVerfasst am: 05.02.2006, 16:04    Titel: Antworten mit Zitat

Es wird erzählt die hätten irgendwas wo sie nachschauen können...
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