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Dritte Halbzeit Veteran


Anmeldungsdatum: 05.01.2006 Beiträge: 216 Modell: München
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Verfasst am: 06.03.2006, 18:41 Titel: Nebelscheinwerfer, wann darf ich sie einschalten? |
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Jetzt mal ne frage an die Stvo experten. Wann darf ich die nebelscheinwerfer, vorne, einschalten? einmal hört man, nur bei nebel, dann, eigentlich immer... was nun?
Die nebelschlussleuchte darf man ja nur bei sichtweiten unter 50m einschalten, aber vorne, immer oder??? |
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naked Veteran

Anmeldungsdatum: 02.11.2005 Beiträge: 160
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Verfasst am: 06.03.2006, 19:54 Titel: |
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Sorry, aber die Antwort von dacia-logan-anwärter ist nur fast richtig.
§ 17 Absatz 3 StVO lautet:
Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. .... Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
Das bedeutet zu deutsch: Bei Sichtbehinderung und zwar unabhängig von der Sichtweitedürfen die Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden, aber nur bei Sicht unter50 m dürfen die Nebelschlußleuchten eingeschaltet werden.
Übrigens: Bei Sicht unter 50m gilt auch eine Höchstgeschwindigkeit von 50km/h, was zusammengefasst bedeutet, dass man mit eingeschalteter Nebelschlußleuchte maximal 50km/h fahren darf. |
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Dritte Halbzeit Veteran


Anmeldungsdatum: 05.01.2006 Beiträge: 216 Modell: München
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Verfasst am: 06.03.2006, 21:22 Titel: |
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so wie ich das letzte auffasse,dann könnte ich es so auslegen: ich darf meine nebelscheinwerfer immer einschalten, aber nur, wenn ich schlechte sicht habe, z.b. in der dämmerung, und ich zugleich das standlicht an habe?
Oder krieg ich dann eine aufn sack?
Also, regen+licht+nebelscheinwerfer sind erlaubt?
finde es einfach stylischer, irgendwie? |
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naked Veteran

Anmeldungsdatum: 02.11.2005 Beiträge: 160
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Verfasst am: 06.03.2006, 22:13 Titel: |
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| Dritte Halbzeit hat folgendes geschrieben: | | ich darf meine nebelscheinwerfer immer einschalten, aber nur, wenn ich schlechte sicht habe, z.b. in der dämmerung, und ich zugleich das standlicht an habe? |
Nein, weil es schlechte Sicht durch entweder Regen, oder Schneefall, oder Nebel sein muss. Dämmerung allein reicht nicht aus.
| Dritte Halbzeit hat folgendes geschrieben: | | Also, regen+licht+nebelscheinwerfer sind erlaubt? | Yep! Genau so gehts! 8)
Einschränkend sei gesagt: Die Sichtbehinderung muss nach der StVO "erheblich" sein. |
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Dritte Halbzeit Veteran


Anmeldungsdatum: 05.01.2006 Beiträge: 216 Modell: München
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Verfasst am: 06.03.2006, 22:22 Titel: |
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alles klar... danke...
kollege von mir hat im sommer deswegen schon gezahlt, ich glaube 25€, weil ein Mitarbeiter der Bayrischen Einsatzpolizei sich angeblich geblendet gefühlt hat :roll:
nierum narum, ich werde es nicht drauf ankommen lassen |
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Dieseljunky Daciast


Anmeldungsdatum: 04.12.2005 Beiträge: 1325 Modell: derzeit Hyundai I30
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Verfasst am: 06.03.2006, 22:30 Titel: |
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| Nebelschlussleuchten gehören imho ganz verboten weil die Leute sie eh nicht benutzen können. |
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odin01454 Veteran


Anmeldungsdatum: 08.01.2006 Beiträge: 151 Modell: Bretnig
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Verfasst am: 08.03.2006, 02:58 Titel: |
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| Da wirste gleich mal 10 Europas los. Denn nur zum Spaß darf man die Nebler nich einschalten. |
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Dark__wings Veteran


Anmeldungsdatum: 04.12.2005 Beiträge: 243 Modell: Dacia MCV 1.6 16V
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Verfasst am: 08.03.2006, 09:54 Titel: |
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Und der Forenpolizist weiss Bescheid
den sollte man zu Verkehrstechnischen dingen immer fragen
Gruss Carsten |
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avro Neuling

Anmeldungsdatum: 29.12.2006 Beiträge: 6
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Verfasst am: 01.01.2007, 01:00 Titel: |
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| naked hat folgendes geschrieben: | ...
Das bedeutet zu deutsch: Bei Sichtbehinderung und zwar unabhängig von der Sichtweitedürfen die Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden, aber nur bei Sicht unter50 m dürfen die Nebelschlußleuchten eingeschaltet werden.
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Unter erheblicher Sichtbehinderung verstehen die Gerichte zwischen 50m bis 150m je nach Richter. Es ist also falsch, dass man die Nebelscheinwerfer "unabhängig von der Sichtweite" einschalten darf und nebenbei sowieso unlogisch damit den Begriff "erhebliche Sichtbehinderung" zu interpretieren.
Gruß Uli |
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Mirtra Ehrengarde


Anmeldungsdatum: 13.05.2006 Beiträge: 340 Modell: 1,5 dci Limo marineblau, Elektropaket+PDC, Halle/S.
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Verfasst am: 01.01.2007, 09:56 Titel: |
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Nebelscheinwerfer sind im Nebel wirklich was feines aber bei normalen Verhältnissen blenden die die entgegenkommenden schon ganz schön vorallem die eigens nachgerüsteten und nicht richtig eingestellten.
Das bösartigste was ich jedoch erlebt habe, kommt mir so nen I... nachts im dunkeln mit Standlicht und Nebelscheinwerfer entgegen, der reinste Irrsinn. Habe es mal auf nem Feldweg bei langsamer Fahrt probiert, da siehst du garnicht und hast aufgrund der nur kurzen Ausleuchtung keine Zeit mehr irgendwie auszuweichen.
In letzter Zeit ist aber festzustellen das die Nebelscheinwerfer zur Standartbeleuchtung bei vielen Autofahrern mutieren, deshalb bin ich auch dafür das dieses Vergehen geahndet wird, aber leider viel zu wenig.
mfg
mirtra |
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oldi Ehrengarde

Anmeldungsdatum: 01.04.2006 Beiträge: 323 Modell: Stufenheck, 1.6 Benziner, 8 Ventile, Lauréate, Anwärter auf MCV 1.6, 16V Chemnitz/Sachsen
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Verfasst am: 01.01.2007, 20:54 Titel: |
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@ mirtra
@ naked
... ich stehe voll hinter Euren Beiträgen.
MfG
Oldi |
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stuart Ehrengarde

Anmeldungsdatum: 29.03.2006 Beiträge: 400
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Verfasst am: 25.01.2007, 22:45 Titel: |
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| Dieseljunky hat folgendes geschrieben: | | Nebelschlussleuchten gehören imho ganz verboten weil die Leute sie eh nicht benutzen können. |
I come from the land of fog !! and if you think Fog lights should be banned then you are benebelt
LOL
Stu |
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moser Daciast

Anmeldungsdatum: 14.01.2007 Beiträge: 1729 Modell: MCV 1,6 16V laureate sachsen bei kamenz
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Verfasst am: 27.01.2007, 20:48 Titel: |
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| Stuart - übersetze mal bitte die englische StVO bezüglich der Nebelllampenbenutzung für uns! Wann darf man im vernebelten England die Dinger benutzen und wann nicht? Tät mich mal interessieren. Ihr Engländer seid ja angeblich so korrekt... Frank. |
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stuart Ehrengarde

Anmeldungsdatum: 29.03.2006 Beiträge: 400
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Verfasst am: 27.01.2007, 20:56 Titel: |
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[quote="moser"]Stuart - übersetze mal bitte die englische StVO bezüglich
I googled this but it came out garbage
so here it is
You MUST NOT
use any lights in a way which would dazzle or cause discomfort to other road users
use front or rear fog lights unless visibility is seriously reduced. You MUST switch them off when visibility improves to avoid dazzling other road users.
I hardly use my fog lights here in Germany
Stu |
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andythecandy Provinzheld

Anmeldungsdatum: 14.01.2005 Beiträge: 35 Modell: Wien
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Verfasst am: 28.01.2007, 00:19 Titel: |
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Übersetzung:
Man darf nicht Beleuchtungen in einer Art verwenden, die andere Straßenbenutzer blendet oder Unannehmlichkeiten verursacht.
Benutzung von vorderen oder hinteren Nebellampen nur bei ernsthaft eingeschränkter Sicht. Sie müssen ausgeschaltet werden, wenn sich die Sicht verbessert, um die Blendung von andern Straßenbenutzern zu vermeiden.
LG - Andy |
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stuart Ehrengarde

Anmeldungsdatum: 29.03.2006 Beiträge: 400
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Verfasst am: 28.01.2007, 01:20 Titel: |
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Danke you
Stu |
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moser Daciast

Anmeldungsdatum: 14.01.2007 Beiträge: 1729 Modell: MCV 1,6 16V laureate sachsen bei kamenz
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Verfasst am: 28.01.2007, 18:13 Titel: |
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Dankeschön Euch beiden! Im Unterschied zur deutschen Vorschrift fehlt die Meterzahl. Das fände ich hier auch ausreichend, weil Hauptaugenmerk auf ernsthaft eingeschränkte Sicht und das Stören anderer Verkehrsteilnehmer gelegt wird. So kann man anhand der Meterzahl Korintenkackerei betreiben. Was aber unterm Strich nichts aussagt, wie diszipliniert die Engländer tatsächlich sind.
Frank. |
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Bernie Crash Ehrengarde


Anmeldungsdatum: 23.02.2007 Beiträge: 478 Modell: MCV 1.5Cdi Laureate 7-Sitzer Standort nähe Passau
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Verfasst am: 25.02.2007, 10:45 Titel: |
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| Zitat: | | Das bösartigste was ich jedoch erlebt habe, kommt mir so nen I... nachts im dunkeln mit Standlicht und Nebelscheinwerfer entgegen, der reinste Irrsinn. |
Im Nebel kann das aber schon Sinn machen, weil man sich dann weniger selber blendet. Aber wiegesagt: nur im Nebel!
So nebel- äh nebenbei: ich haber bei meinem jetztigen Auto bei ca. 30.000km Fahrleistung im Jahr vielleicht 2-3 mal die Nebelschlußleuchten gebraucht und war vielleicht 5-6 mal in der Situation, wo ich die - nicht vorhandenen - Nebelscheinwerfer gebraucht hätte.
Mir wären statt Nebelscheinwerfer viel lieber Tagfahrlichter am Auto! |
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Mirtra Ehrengarde


Anmeldungsdatum: 13.05.2006 Beiträge: 340 Modell: 1,5 dci Limo marineblau, Elektropaket+PDC, Halle/S.
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Verfasst am: 26.02.2007, 12:42 Titel: |
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in der Situation war kein Nebel deswegen das I.... .Sonst hätte ichs ja noch verstanden. Tagfahrlichter ist aber nen guter Stichpunkt, grad weil ich im Urlaub öfters auf Rügen unterwegs bin, wo Lichtpflicht auch am Tage ist.
mfg
mirko |
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Bernie Crash Ehrengarde


Anmeldungsdatum: 23.02.2007 Beiträge: 478 Modell: MCV 1.5Cdi Laureate 7-Sitzer Standort nähe Passau
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Verfasst am: 26.02.2007, 13:43 Titel: |
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| Mirtra hat folgendes geschrieben: | in der Situation war kein Nebel deswegen das I.... .Sonst hätte ichs ja noch verstanden. Tagfahrlichter ist aber nen guter Stichpunkt, grad weil ich im Urlaub öfters auf Rügen unterwegs bin, wo Lichtpflicht auch am Tage ist.
mfg
mirko |
wenn man schon dabei ist... kann man die Nebelscheinwerfer legal und mit vertretbaren Aufwand in Tagfahrlichter umbauen (lassen)? Weil wie gesagt: Tagfahrlich wäre mir 100mal wichter als Nebelscheinwerfer, die ich eh nie brauche. Bei meinem anderen Auto habe ich die auch nur ein einziges mal gebraucht, als mir ein Scheinwerfer ausfiel und ich mit dem Nebellicht wenigstens noch bis in die rettende Werkstatt kam. |
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moser Daciast

Anmeldungsdatum: 14.01.2007 Beiträge: 1729 Modell: MCV 1,6 16V laureate sachsen bei kamenz
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Verfasst am: 26.02.2007, 14:17 Titel: |
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Gehn tut alles - ich würde es allein schon aufgrund dessen sein lassen, weil ich nicht ständig angehalten werden will, weil die Nebler leuchten. Das müssten entweder separate Tagfahrleuchten sein oder eben, wie bereits von mir vorgeschlagen, dieses Tagfahrlichtmodul "X-Ligth" - im entsprechenden Link (http://www.xlight.at/ )
findet man alles Nötige. Der Preis ist unschlagbar - wenn man den Einbau alleine durchzieht. |
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stuart Ehrengarde

Anmeldungsdatum: 29.03.2006 Beiträge: 400
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Verfasst am: 26.02.2007, 20:06 Titel: |
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I am often in England and on some nights you are realy thankfull for the Foglights
Stu |
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mad4cars Abenteurer


Anmeldungsdatum: 12.02.2007 Beiträge: 146 Modell: MCV Lauréate 16V mineralblau metallic ENDLICH DA ;)
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Verfasst am: 26.02.2007, 20:59 Titel: |
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Ich fände Tagfahrleuchten, die sich automatisch einschalten auch nicht schlecht ... ich fahre auch so oft tagsüber mit Abblendlicht wenn die Lichtverhältnisse nicht so toll sind.
Wenn ich dann sehe, das tagsüber bei Regen oder Nebel oder in der Dämmerung sooo viele ohne Licht fahren, nach dem Motto "Ich seh ja noch was" platzt mir jedesmal der Kragen, deswegen gehört Tagfahrlicht meiner Meinung nach in jedes Auto, schon allein um meine Nerven zu schonen *grins*
@ Stu: We´ve been in England at the BVF (British Volkswagen Festival) in 2005 and I had my first sunburn for years ... It´s been sunny for about 30 minutes in the whole 10 days *lol*
You really need foglights in GB and a biiig umbrella *lol*
Gruß mad4cars |
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MCV-Feuerrot Veteran

Anmeldungsdatum: 22.02.2007 Beiträge: 233 Modell: S-H/Kiel 1,4 MPI....... Biene
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Verfasst am: 26.02.2007, 21:56 Titel: |
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Moin moin
Fahre fast nur mit Tagesfahrleuchten weil man wirklich besser gesehen
wird.
Nur unser jetziger hat auch nicht die möglichkeit das das Licht gleich mit an ist .
Irgendwie werden wir das mit dem MCV schon regeln das wir immer Licht haben.
Muß eh noch warten bis zur Lieferung......
Gruß Gaby |
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Bernie Crash Ehrengarde


Anmeldungsdatum: 23.02.2007 Beiträge: 478 Modell: MCV 1.5Cdi Laureate 7-Sitzer Standort nähe Passau
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Verfasst am: 27.02.2007, 09:05 Titel: |
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| Ich spiele dann mit dem Gedanken, einfach zusätzliche dranbauen zu lassen, wenn ich schon das Nebellicht nicht dafür umwidmen kann. Macht bestimmt auch optisch etwas her, wenn da noch ein zusätzliches Paar Scheinwerfer unter der Stossstange ist. |
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